Keine Zuzahlungen bei der Postbeamtenkrankenkasse

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat den IFK aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass einzelne Heilmittelerbringer die im Bereich der GKV üblichen Zuzahlungen auch von ihren Versicherten einziehen. Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse müssen jedoch bei der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen keine Zuzahlungen entrichten. Dies gilt selbst dann, wenn das Feld „gebührenpflichtig" durch den Arzt angekreuzt wurde.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf unser aktualisiertes Merkblatt „A2 Abrechnung mit Privatpatienten" hinweisen. Hier finden Sie jetzt auch Informationen zur Abrechnung mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst. IFK-Mitglieder können sich das Merkblatt im geschützten Mitgliederbereich (vorher einloggen) downloaden.

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