Neue Kooperation: Schutzmasken direkt bestellen

Der IFK hat eine neue Kooperation zur Versorgung der Physiopraxen mit Schutzmasken vereinbart. Ab sofort können IFK-Mitglieder die weiterhin benötigten Schutzmasken über die NOBAMED Paul Danz AG beziehen. Das bisherige Verfahren über den Senat der Wirtschaft ist ausgelaufen.

 

Der IFK hat damit zur Unterstützung seiner Mitglieder bei dem Bezug von Schutzausrüstung weiterhin einen Partner an der Seite. „Die Lieferengpässe gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Wir haben eine Reihe von Verhandlungen geführt und können unseren Mitgliedern nun ein gutes Angebot offerieren“, betont IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer. Der Senat der Wirtschaft hatte zwischenzeitlich den IFK bei der Beschaffung der Schutzausrüstung unterstützt. „Wir sind dem Senat der Wirtschaft dankbar für seine wertvolle Hilfe in einer sehr schwierigen Situation“, sagt Pfadenhauer.

 

 

IFK-Mitglieder können nun unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer ihre Bestellung direkt beim Lieferanten aufgeben. Die Bestellungen können per E-Mail „schriftlich“ oder als angehängte, formlose PDF-Datei eingereicht werden. Auch eine Bestellung per Fax ist möglich.

 

 

Weitere Infos zum Bestellverfahren erhalten Sie in unserem Merkblatt M26 oder in der IFK-Geschäftsstelle.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.