PhysioPraX 2.0 – Ergebnispräsentation in Nürnberg

Die Ergebnisse der ersten von allen großen Berufsverbänden gemeinsam getragenen PhysioPraX-Umfrage liegen vor! Praxen aus ganz Deutschland haben in den vergangenen Monaten ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen auf der im letzten Jahr überarbeiteten und optimierten Online-Plattform www.bwa-physioprax.de/2.0 bereitgestellt. Die – selbstverständlich anonym erfassten – Daten wurden vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer genauestens unter die Lupe genommen und ausgewertet. Das entsprechende Gutachten wird am 10. Juli in Nürnberg präsentiert. Alle interessierten Mitglieder der teilnehmenden Berufsverbände sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen:

Mittwoch, den 10. Juli 2019, 18.00 – ca. 20.00 Uhr
ICF Nürnberg e.V., Zentrumslocation, Königsstr. 57, 90402 Nürnberg
(Parkmöglichkeit in den umliegenden Parkhäusern)
Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, wird gemeinsam mit Markus Norys (ZVK) und Hans Ortmann (VPT) das Projekt PhysioPraX 2.0, die Hintergründe, die politische Bedeutung und einen Ausblick darlegen.
Prof. Neubauer und Christina Niedermeier vom Institut für Gesundheitsökonomik stellen das neue Gutachten vor, erläutern die Details und werden auch auf die Schlussfolgerungen eingehen, die Praxisbesitzer für sich persönlich ziehen können. Ein kleiner Imbiss sowie Getränke stehen bereit.
Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, ist eine verbindliche Anmeldung bis zum 28. Juni erforderlich. Das Anmeldeformular gibt es hier. Bei Fragen steht Matthias Wagner, IFK-Veranstaltungsorganisation, gerne zur Verfügung: Tel. 0234 97745-38, wagner@ifk.de.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.