Physiotherapeuten mit Expertise gesucht für IFK-Sachverständigenkommission

Die IFK-Sachverständigenkommission ist eine Initiative des IFK zur fachgerechten und sachkundigen Unterstützung von Gerichtsverfahren mit physiotherapeutischem Bezug. Seit März sind viele Bewerbungen auf Positionen in der Kommission eingegangen, vor allem für den Bereich der Orthopädie. Um die Repräsentation vieler unterschiedlicher physiotherapeutischer Expertisen zu gewährleisten, gilt der zweite Aufruf deutschlandweit vor allem Physiotherapeuten mit Spezialisierungen in den Fachrichtungen Neurologie und Pädiatrie. Durch ihr Fachwissen sollen gerichtliche Anfragen für die Einschätzung neurologischer und pädiatrischer Fälle abgedeckt werden können. 

Sachverständige kommen immer dann zum Einsatz, wenn das Urteil der am Verfahren beteiligten Juristen einer Einschätzung durch Angehörige anderer Professionen bedarf. Erörtert werden soll in der Regel, ob der Beschuldigte entsprechend der geltenden Standards gehandelt hat. Bisher wurde dafür vorwiegend die Meinung von Ärzten zu Rate gezogen. Dieses Vorgehen kann jedoch, vor dem Hintergrund des in mehreren Urteilen beschriebenen Grundsatzes der fachgleichen Begutachtung, als nicht sachgerecht eingestuft werden. Daher sieht der IFK die Notwendigkeit einer Sachverständigenkommission aus fachlich versierten Physiotherapeuten gegeben. 

Die juristische Leitung der IFK-Sachverständigenkommission hat der stellvertretende Geschäftsführer des IFK und Leiter des Referats Recht Ass. jur. Marc Balke inne. Die fachliche Leitung übernimmt IFK-Vorstandsmitglied Jan Neuer, Physiotherapeut und Heilpraktiker (Physiotherapie) sowie Sachverständiger/Gutachter. Interessierte können ihre Bewerbungsunterlagen postalisch oder per E-Mail beim IFK einreichen. 

Nähere Informationen zu den Bewerbungskriterien finden Sie hier. 

 

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.