Physioverbände und BMG diskutieren über neues Berufegesetz

Am 8. September 2021 diskutierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit verschiedenen Organisationen und Akteuren des Gesundheitswesens deren Standpunkte im Rahmen des Konsultationsverfahrens in Vorbereitung eines Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie.

Den IFK vertritt dabei Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger.

Im Vorfeld hatte das BMG verschiedene Verbände und Organisationen zur schriftlichen Beantwortung eines Fragenkatalogs aufgefordert. In diesem erörterten IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT gemeinsam mit dem Verband Leitender Lehrkräfte (VLL) sowie dem Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen rund um die physiotherapeutischen Berufe. Schwerpunkt war dabei die Positionierung zur möglichen Voll- bzw. Teilakademisierung der Physiotherapieausbildung. Dabei spielten unter anderem Fragen nach Ausbildungsdauer, Ausbildungszielen und erforderlichen Weiterbildungen eine Rolle.

Weiterer thematischer Schwerpunkt des Konsultationsverfahrens ist der Direktzugang. Hier interessiert das BMG, welche Vor- und Nachteile die Berufsverbände darin sehen, welche Auswirkungen der Direktzugang beispielsweise auf die Qualität der Patientenversorgung hätte aber auch wie sich der Direktzugang finanziell auf das Gesundheitssystem auswirken kann. 

Hier gibt es den gemeinsamen Antwortkatalog der Verbände nebst der dort erwähnten Anlage.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.