Rege Diskussionen beim GKV-Sommerfest

Beim Sommerfest des GKV-Spitzenverbands wurden in diesem Jahr umstrittene Themen angesprochen: Erst tags zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigt, die Krankenkassenbeiträge ab 2024 anheben zu wollen. Beim GKV-Sommerfest wiederholte er erneut, dass der Bundeshaushalt kein Budget für einen höheren Bundeszuschuss vorsehe, die Beitragserhöhung für die GKV-Versicherten jedoch nur drei Euro pro Person betrage. „Dies sollte uns ein stabiles Gesundheitswesen wert sein“, so Lauterbach. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, bezeichnete die Beitragserhöhungen in ihrer Eingangsrede hingegen als „bequemen Ausweg“ für die Politik.

Abseits der Vorträge erörterte Ute Repschläger, die für den IFK an der Veranstaltung teilnahm, die aktuellen Themen der Physiotherapiebranche in persönlichen Gesprächen mit den anderen Teilnehmern. Mit BMG-Staatssekretärin Dr. Antje Draheim und Katja Kohfeld (Leiterin der Unterabteilung 22 Krankenversicherung, BMG) diskutierte sie beispielsweise über mögliche Modellvorhaben für einen Direktzugang und das anstehende Versorgungsgesetz II, das die gesetzliche Grundlage dafür schaffen soll. Die Staatssekretärin zeigte sich zudem interessiert an dem Themenkomplex Digitalisierung, speziell der elektronischen Patientenakte, und dass Physiotherapeuten darin Einsicht erhalten, wenn der Patient dies erlaubt.

Diskutierten aktuelle Themen der Physiotherapie: (v. l.) Katja Kohfeld (Leiterin der Unterabteilung 22 Krankenversicherung, BMG), Ute Repschläger (IFK), Dr. Antje Draheim (Staatssekretärin, BMG)

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.