SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Bundesregierung sollte in ihrer Antwort unter anderem erläutern, wie wirksam die bestehenden Regelungen zur Fehlervermeidung tatsächlich sind, welche Erkenntnisse zu Umfang und Ursachen fehlerhafter Verordnungen vorliegen, wie hoch der zeitliche und wirtschaftliche Aufwand in den Praxen ist und in welchem Ausmaß Absetzungen durch die Krankenkassen auftreten.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. hatte die Kleine Anfrage ausdrücklich begrüßt. Denn die bürokratischen Anforderungen rund um Heilmittelverordnungen binden in den Praxen täglich wertvolle Zeit, die eigentlich für die Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt wird.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.

In ihrer Antwort räumt die Bundesregierung ein, dass es im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen weiterhin zu Korrekturbedarf, Rückfragen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt. Damit bestätigt die Bundesregierung genau das Problem, auf das die Heilmittelverbände seit Jahren hinweisen. Eine vollständige Vermeidung fehlerhafter oder unvollständig ausgefüllter Verordnungen könne jedoch, so die Bundesregierung, „angesichts erforderlicher Ausnahmekonstellationen zur Sicherstellung der Versorgung (wie zum Beispiel Hausbesuche) nicht gewährleistet werden.“

Wirklich belastbaren Zahlen über das tatsächliche Ausmaß fehlerhafter Heilmittelverordnungen und Korrekturaufwände liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor. Entsprechende Daten würden weder systematisch erhoben noch lägen Erkenntnisse zum zeitlichen Aufwand in den Praxen vor.

Auf die Frage danach, welche Auswirkungen die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) im Hinblick auf die Vermeidung formaler Fehler bei Heilmittelverordnungen und Reduzierung bürokratischer Belastungen habe, führte die Bundesregierung aus, dass die Einführung der eVO grundsätzlich das Potenzial habe, den Verordnungsprozess zu vereinfachen und vermeidbare Fehlerquellen zu reduzieren. Allerdings: Die verpflichtende Einführung soll erst ab Juni 2029 erfolgen.

Enttäuschend ist, dass die Bundesregierung bei den Fragen zum weiteren Bürokratieabbau weitgehend auf die gemeinsame Selbstverwaltung verweist und aktuell keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf sieht. Gerade mit Blick auf die aktuelle Finanzsituation in der GKV scheint die Bundesregierung das Potenzial von Bürokratieabbau zu verkennen. Die bürokratischen Anforderungen im Gesundheitswesen verursachen enorme Kosten und binden Zeit- und Personalressourcen. Laut BMG ist „Digitalisierung im Gesundheitswesen [..] Voraussetzung für eine moderne, effiziente und zukunftsfeste Versorgung“. Mit dem geplanten Digitalgesetz GeDIG könnte man daher in ineffiziente Prozesse eingreifen, den Bürokratieabbau vorantreiben und so Kosten eindämmen. Der aktuelle Gesetzesentwurf bleibt jedoch noch unter seinen Möglichkeiten.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage macht deutlich, dass zentrale Fragen zur Entbürokratisierung noch offen sind. Entscheidend wird aber sein, dass Digitalisierung nicht zu zusätzlichem Aufwand in den Praxen führt, sondern praxistaugliche Lösungen gefunden werden.

Der SHV wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Perspektive der Heilmittelerbringer bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung des Gesundheitswesens berücksichtigt wird.

Entbürokratisierung darf kein Zukunftsversprechen für das Jahr 2029 bleiben – die Praxen brauchen schon jetzt weniger Bürokratie und mehr Zeit für Therapie.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.