SHV kritisiert geplantes GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Heilmittelpraxen droht Dreifachbelastung

Anlässlich der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag warnt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Regelungen für den Heilmittelbereich.

Der SHV sieht die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für den Heilmittelbereich insbesondere deshalb kritisch, weil sie zurück zu einer strukturellen Unterfinanzierung führen, die bis 2017 bereits schon einmal andauerte. Mittel- bis langfristig wird dieses Gesetz die Versorgung deutlich schwächen, weil der Fachkräftemangel in Folge struktureller Unterfinanzierung wieder zunehmen wird. Die Bundesregierung will die Gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig stabilisieren, nimmt damit aber in Kauf, dass von Versorgungssicherheit zukünftig keine Rede mehr sein kann.

Erstens soll die Vergütungsentwicklung künftig wieder an die Grundlohnsumme gekoppelt werden. Die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung wäre ein drastischer Schritt und würde die durch das Terminservice‑ und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie das Heil‑ und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) erzielten wichtigen Schritte zur Attraktivitätssteigerung der Therapieberufe zunichtemachen.

Zweitens ist vorgesehen, über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzlich einen Abschlag in Höhe von einem Prozent von der Grundlohnsumme vorzunehmen. Diese zusätzliche Kürzung verschärft die Belastung der Heilmittelerbringer nochmals erheblich.

Drittens sollen bei den Vergütungsverhandlungen weiterhin zusätzlich die gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Parameter zur Kostenentwicklung – insbesondere Miet-, Sach- und Personalkostensteigerungen – herangezogen werden.

Maßgeblich für die Vergütungsverhandlungen soll künftig der jeweils niedrigere Wert aus Grundlohnsummenentwicklung und Parameterberechnung sein. Nach Auffassung des SHV führt diese Regelung systematisch in allen wirtschaftlichen Szenarien dazu, dass Kostensteigerungen in den Praxen nicht angemessen refinanziert werden können, denn:

  • Bei hoher Inflation und gleichzeitig niedriger Grundlohnsummenentwicklung würden erhebliche Sachkostensteigerungen nicht ausreichend refinanziert.
  • Steigen infolge der Inflation des Vorjahres die Personalkosten, während sich die Inflation insgesamt abschwächt, droht erneut eine Begrenzung über den niedrigeren Parameterwert – selbst dann, wenn sich die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen verbessert hat.

Egal, wie sich die Wirtschaft entwickelt: Heilmittelerbringer ziehen bei dieser Berechnungslogik immer den Kürzeren. Therapeutische Praxen würden damit dauerhaft von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Kumulation führt faktisch dazu, dass notwendige wirtschaftliche Entwicklungen im Heilmittelbereich kaum noch abgebildet werden können.

Die geplanten Kürzungen werden eine dauerhafte Unterfinanzierung auslösen, da die Maßnahmen nicht nur temporär wirken, sondern die Vergütung dauerhaft auf einem zu niedrigen Niveau festhalten. Zusätzlich wird ein Zinseszinseffekt greifen, da die kommenden Anhebungen auf einem zu niedrigen Niveau aufsetzen.

Während die Anforderungen an die Praxen kontinuierlich steigen, sollen gleichzeitig die wirtschaftlichen Grundlagen noch weiter eingeschränkt werden. Eine stabile ambulante Heilmittelversorgung kann aber nur mit wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen gewährleistet werden.

Die geplanten gesetzlichen Regelungen verkennen die hochproblematischen Auswirkungen von Vergütungsstagnation: eine Verschärfung des Fachkräftemangels und sinkende Behandlungskapazitäten. Zudem werden durch die daraus resultierenden Versorgungseinbrüche Mehrkosten an anderen Stellen entstehen, denn Therapien im Heilmittelbereich verhindern häufig teurere Behandlungen.

Der SHV fordert das Bundesministerium für Gesundheit und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daher auf, die für den Heilmittelbereich geplanten Sparmaßnahmen zurückzunehmen.

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