SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

Mit dem Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.

In der vergangenen Woche trafen sich dazu Ute Repschläger (stv. Vorsitzende SHV und Vorstandsvorsitzende IFK), Irini Tsangaveli (Vorstandsmitglied DVE), Dr. Björn Pfadenhauer (Geschäftsführer SHV und Geschäftsführer IFK), Volker Gerrlich (Geschäftsführer dbs) und Corina Glorius (Politikbeauftragte SHV) mit dem Bundestagsabgeordneten Serdar Yüksel (SPD) in seinem Wahlkreis Bochum.

Beim Gespräch äußerten die SHV-Vertreter deutlich ihre Sorge, dass die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung spürbare Auswirkungen auf den Fachkräftemangel haben wird. Sie erinnerten dabei unter anderem an die Jahre zwischen 2003 und 2017, als die Vergütung der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsummenentwicklung gebunden war. In dieser Zeit verstärkte sich der Fachkräftemangel deutlich und führte zu einer katastrophalen Personalnot im Heilmittelbereich, die sich erst in den letzten Jahren durch die Vergütungssteigerungen und die daraus resultierte erhöhte Attraktivität der Heilmittelberufe entspannen konnte.

Diese Argumentation konnte Yüksel nachvollziehen. Er gab jedoch zu bedenken, dass man ob der aktuellen Finanzsituation in der GKV nicht umhinkomme, die Ausgaben mittel- und langfristig zu begrenzen. Seiner Meinung nach müsse man dafür vom System der Krankheitsverwaltung wegkommen und Einsparungen langfristig durch Prävention und bessere Steuerung realisieren. Hierbei sollten auch die Heilmittelerbringer einbezogen werden.

Im Gespräch konnten die SHV-Vertreter ihre Position darlegen und das wichtige Thema Fachkräftemangel und dessen Auswirkungen auf die Versorgungssituation veranschaulichen. Die Einsparungen dürfen nicht zulasten derer gehen, sie sich schon heute mit ihrer Zeit und Kraft für die Patienten einsetzen. Vielmehr muss eine strikte Trennung der Finanzierung der (Kranken-)Versicherung und der des Sozialstaates das Zielbild sein. Mit der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch die GKV ist dies jedoch momentan nicht gegeben. Diesen aktuell existierenden Missstand muss auch die Regierung erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

SHV-Kampagne_Yüksel

v. l.: Volker Gerrlich (dbs), Dr. Björn Pfadenhauer (IFK/SHV), Irini Tsangaveli (DVE), Serdar Yüksel (MdB, SPD), Ute Repschläger (IFK), Corina Glorius (SHV).

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.