Über 60 Krankenkassen zahlen für Osteopathie

Seit 2012 übernehmen zunehmend mehr Krankenkassen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Der IFK hat daher eine Übersicht der Krankenkassen erstellt, die eine solche Kostenerstattung leisten.

In den vergangenen Wochen ist eine Reihe weiterer Kassen hinzugekommen, z.B. die Knappschaft und die AOK Niedersachsen. Damit weist die Liste mittlerweile über 60 Krankenkassen auf.
In den meisten Fällen werden die Kosten für bis zu sechs Sitzungen im Jahr sowie 80 % des Rechnungsbetrags bzw. maximal 60 € pro Sitzung erstattet. Einige Kassen weichen davon ab, indem sie ihren Versicherten z. B. pauschal bis zu 250 € pro Jahr für Osteopathie erstatten. Details können IFK-Mitglieder der Liste im Mitglieder-Service in der Rubrik Physioservice entnehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Liste möglicherweise nicht abschließend ist, da die Kassen teilweise tagesaktuell über die Erstattung neuer Leistungen entscheiden. Der IFK würde sich daher über mögliche Rückmeldungen und Ergänzungen freuen.
Informationen zu der neuen IFK-Fortbildung Osteopathie finden Sie hier.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.