vdek kommt Opfern des Hochwassers entgegen

Die Hochwasser-Katastrophe und ihre Folgen in den betroffenen Regionen stellen dort auch Physiotherapiepraxen vor besondere Herausforderungen – u.a. kann die Behandlungskontinuität der Versicherten gefährdet sein.

Die Ersatzkassen des vdek haben sich daher darauf geeinigt, die Überprüfung der Abgabe von Heilmitteln auf Vertragskonformität in dieser außergewöhnlichen Situation pragmatisch zu handhaben.

Konkret bedeutet dies: Vom Hochwasser betroffene Praxen haben die Möglichkeit, die Behandlung im Einvernehmen mit dem Patienten an einem anderen, geeigneten Ort als der zugelassenen Praxis zu erbringen und abzurechnen. Diese Übergangsregelung ist zunächst für Behandlungen bis zum 31. Juli 2013 befristet. Der Leistungserbringer vermerkt dies in der jeweiligen Zeile der Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Verordnung neben der Leistungsbeschreibung mit dem Stichwort „Hochwasser“ bzw. dem Kürzel „HW“.

Neben den Leistungserbringern können auch vom Hochwasser betroffene Patienten gezwungen sein, die Behandlungsserie für mehr als 14 Tage zu unterbrechen. Im vdek-Rahmenvertrag wird bereits ein Abweichen von dieser Regelung in therapeutisch begründeten Fällen, bei Krankheit oder Urlaub ermöglicht. Als weiteren Ausnahmetatbestand akzeptieren die Ersatzkassen übergangsweise für Behandlungen bis zum 31. Juli 2013 die Angabe „Hochwasser“ bzw. „HW“ unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens durch den zugelassenen Leistungserbringer auf der Verordnung.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.