Neue Vorgaben zum „Sektoralen Heilpraktiker“ aus Niedersachsen

Seit einiger Zeit haben Physiotherapeuten die Möglichkeit, unter gewissen Umständen den Zugang zu einer sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis ggf. nach Aktenlage zu beantragen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat hierfür „Arbeitsgrundlagen“ erlassen, denen sich auch Baden-Württemberg und Bayern angeschlossen haben: Der Kenntnisnachweis über das Sachgebiet „Recht- und Gesetzeskunde“ muss hier zehn Zeitstunden umfassen. Die IFK-Fortbildungen zum sektoralen Heilpraktiker entsprechen den neuen Vorgaben.

Physiotherapeuten aus Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Bayern, die den bisherigen IFK-Kurs „Berufs- und Gesetzeskunde“ mit zehn Unterrichtseinheiten absolviert haben (wie es z.B. Nordrhein-Westfalen und andere Länder vorsehen), können kostenlos an einem Repetitorium teilnehmen, um ihre zehn Zeitstunden zu erreichen. Der Kurs findet am 16. September 2013 von 17:30 bis 20:00 Uhr im IFK-Fortbildungszentrum in Bochum statt.

Der Block „Berufs- und Gesetzeskunde“ soll dazu beitragen, die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Lücke der Physiotherapieausbildung in rechtlichen Fragen hinsichtlich einer Erlaubnis zum sektoralen Heilpraktiker zu schließen.

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