Bundesrat stoppt Präventionsgesetz

Die Bemühungen um ein „Gesetz zur Förderung der Prävention“ sind vorerst erneut gescheitert: Der Bundesrat hat den vorgelegten Gesetzesentwurf als unzureichend abgelehnt und die Regierung aufgefordert, ihn grundlegend zu überarbeiten.

Die rot-grün regierten Länder, die im Bundesrat die Mehrheit haben, kritisieren, dass die Vorlage Gesundheitsförderung und Prävention nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgaben organisiere und im Alltag und den Lebenswelten der Bürger verankert würde.

Der Entwurf sah vor, besonders die betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen. Zur Finanzierung des Vorhabens sollten die Krankenkassen mit jährlichen Ausgaben von rund 420 Millionen Euro in die Pflicht genommen werden.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.