Aktuelle IFK-Erhebung: Fast jede vierte Verordnung fehlerhaft

Die zeitaufwendige und kostenintensive Prüfung ärztlicher Verordnungen ist für Physiotherapeuten ein großes Problem im Praxisalltag. Aktuelle Erhebungen des IFK haben nun ergeben, dass im Durchschnitt über 22 % der ärztlichen Verordnungen fehlerhaft sind. Rund 92 % der notwendigen Änderungen muss der Arzt vornehmen.

Da die Zahlen noch gravierender sind, als bisher angenommen, kämpft der IFK auf mehreren Ebenen, diesen untragbaren Zustand für seine Mitglieder zu ändern.

Langfristig könnten die Probleme durch den Direktzugang und die Einführung eines elektronischen Rezepts gelöst werden. Hier übernimmt der IFK mit seinen Modellprojekten – federführend für die Branche – eine wichtige Vorreiterrolle. Kurzfristig ist es bereits gelungen, mit dem vdek eine Checkliste zu vereinbaren, die die Arbeitsabläufe in wesentlichen Punkten erleichtert. Aktuell laufen auch mit den Regionalkassen der einzelnen Bundesländern Verhandlungen, diese Regelung auszuweiten, heute z.B. in Hessen.

Noch sinnvoller erscheint es derzeit aber, das Problem dort zu lösen, wo die Fehler entstehen. Der IFK hat daher mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Kontakt aufgenommen und deutlich auf die Probleme und die vielen Fehler bei der Rezeptausstellung hingewiesen, die oftmals auch das Verhältnis zwischen Arzt und Therapeut belasten. Die KBV hat nun zugesagt, sich an die führenden Ärztesoftware-Hersteller zu wenden, damit diese eine direkte Prüfung der Rezepte in ihre Programme einbinden. Sollte dies umgesetzt werden, würden sich zahlreiche Fehler bereits im Ansatz vermeiden lassen. Damit bliebe den Ärzten nachträgliche Korrekturen erspart – und Physiotherapeuten viel Arbeit und Ärgernis mit der Rezeptprüfung.

Der IFK wird in jedem Fall hartnäckig alle Wege weiterverfolgen, die das Problem der Rechnungskürzung vermeiden helfen.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.