Status freier Mitarbeiter - Genug ist genug

Vielen Praxisinhabern und freien Mitarbeitern bereitet die aktuelle Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zur Scheinselbstständigkeit große Sorgen. Obwohl nach wie vor die gesetzliche Möglichkeit freier Mitarbeit besteht, bescheidet die DRV den Großteil an Statusfeststellungsverfahren – in rechtlich fragwürdiger Weise – negativ. Eine solche Handlungsweise, die für Praxisinhaber und freie Mitarbeiter eine immense finanzielle Belastung bedeutet, darf sich die Branche nicht länger interventionslos ansehen. Der IFK hat daher ein offizielles Schreiben an das Direktorium der DRV verfasst.

Aufgrund der unüberschaubaren Masse an Verfahren, die mit scheinbar standardisierten Begründungen negativ beschieden werden, wird der Eindruck gewonnen, dass die Berufsgruppe der Physiotherapeuten generell als abhängig Beschäftigte qualifiziert werden soll. Anliegen des IFK ist es, dass die DRV eine nachvollziehbare und auf rechtlich fundierter Grundlage basierende Verfahrensweise erarbeitet, die es IFK-Mitgliedern weiterhin ermöglicht, mit freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten oder als solche ihren Beruf freiberuflich auszuüben.

In der nächsten Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie wird das Schreiben des IFK in voller Länge abgedruckt. Hier erhalten Sie bereits vorab Einblick in den Artikel der Rubrik Recht.

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