IFK hat neuen Geschäftsführer

Burkhard Sprenger wechselt zum Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten

Der IFK begrüßt mit Burkhard Sprenger einen neuen Geschäftsführer zum 1. Dezember 2017. Der Diplom-Kaufmann war zuvor als Geschäftsführer der DDG Deutsches Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH tätig.

Der 52-Jährige wird gemeinsam mit dem Vorstand und einem starken Team in der Geschäftsstelle den eingeschlagenen Weg weitergehen und als verlässlicher Partner im Sinne der IFK-Mitglieder handeln. Dies betrifft sowohl die Vertretung der beruflichen Interessen auf der politischen Bühne, als auch das Angebot von Dienstleistungen und die Weiterentwicklung von zukunftsorientierten Versorgungskonzepten.

Burkhard Sprenger kann auf eine über 20-jährige Erfahrung im Rechnungsprüfungsgeschäft bauen. Zuletzt war er bei der DDG vor allem für die Bereiche Vertrieb, Produktmanagement und Kalkulation verantwortlich und sammelte umfangreiche Erfahrungen bei Kassenverhandlungen. Zuvor war Burkhard Sprenger bei der opta data Gruppe im Vertrieb tätig. Dort baute er unter anderem das Rechnungsprüfungsgeschäft mit auf, in dem er so umfassende Kenntnisse erwarb.

Als Geschäftsführer des IFK hat Burkhard Sprenger klare Ziele vor Augen: „Die Arbeit der Physiotherapie sowie der Verband müssen weiter gestärkt werden. Daher ist insbesondere der Politik konstant zu verdeutlichen, wie wichtig die Rolle der Physiotherapeuten für die Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung ist."

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.