csm_20200805_Vergu%CC%88tungsverhandlungen_starten_klein_9cba7ba8f0.jpg

Vergütungsverhandlungen starten

Die Verhandlungen um die künftige Vergütung von Physiotherapeuten gehen in die erste Runde. Am Mittwoch, 5. August, treffen sich Vertreter der maßgeblichen Verbände mit Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV-Spitzenverband). Für den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) sind Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer und Referatsleiter Kassenverhandlungen und Wirtschaft Dr. Michael Heinen mit dabei.

Ziel ist es, die Vergütung, die Physiotherapeuten für die Behandlung von gesetzlich Versicherten erhalten, deutlich zu erhöhen. Grundlage für die Forderung der Verbände ist dabei die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten). Diese belegt, dass eine wirtschaftliche Praxisführung langfristig nur dann möglich ist, wenn die GKV-Vergütung stark angehoben wird.

 

Denn erstens ist es aufgrund der geringen Vergütung der einzelnen Therapieeinheiten derzeit nicht möglich, ein angemessenes Einkommen für die Praxisinhaber sowie einen konkurrenzfähigen Lohn für die Mitarbeiter zu erwirtschaften. Zweitens kommt noch hinzu, dass der unvergütete Verwaltungsaufwand in den Praxen sehr hoch ist. An beiden Stellschrauben möchten die Verbände drehen.

 

 

Die Verhandlungen sollen bis zum 30. September 2020 abgeschlossen sein. Andernfalls wird eine Schiedsstelle über die neuen Vergütungsstrukturen entscheiden, die dann ab Januar 2021 gelten werden. Wir werden fortlaufend über den Gang der Verhandlungen berichten.

 

 

 

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.