NRW: keine Einschränkungen für Physiotherapie ab 2. November

Physiotherapiepraxen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen auch ab dem 2. November im derzeitigen Rahmen Patienten behandeln. Das umfasst unter Beachtung der gelten Abstands- und Hygienevorschriften auch Präventionskurse und Gruppenbehandlungen. Das geht aus der neuen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hervor, die das Land NRW jetzt veröffentlichte. Darin sind Maßnahmen formuliert, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie einschränken sollen.

Die Physiotherapie in NRW ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Unter dem Punkt „Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe“ (§ 12) ist geregelt, dass Physiotherapiepraxen nicht zu den Einrichtungen gehören, die zwischen dem 2. und dem 30. November geschlossen werden müssen. Auch Heilpraktiker dürfen weiterhin tätig sein. Nach wie vor ist eine strikte Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln erforderlich.

 

Bis jetzt hat nur das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sobald Verordnungen aus anderen Bundesländern vorliegen, wird der IFK die neuen Regelungen im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) ergänzen, das nach dem Login im Physioservice abgerufen werden kann.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.