Schiedsverfahren: Begründung eingereicht

Am 9. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet.

Dabei schildern die Physiotherapie-Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle gemeinsam die Forderungen, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Im nächsten Schritt hat der GKV-Spitzenverband ebenfalls vier Wochen Zeit, auf die begründeten Forderungen der Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle zu reagieren.

 

Über das Schiedsverfahren

 

 

Das Schiedsverfahren ist formal eine Art Gerichtsverfahren, dessen Hauptteil die Darlegung der jeweiligen Forderungen und die mündliche Verhandlung sein wird. Die Schiedspersonen werden aufgrund dieser Verhandlung im Anschluss ihre Entscheidungen treffen. Über die nächsten Schritte und den weiteren Zeitplan werden die Verbände weiter informieren.

 

 

Verhandlungen im Oktober gescheitert

 

 

Zur Erinnerung: Die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie haben die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am 9. Oktober für gescheitert erklärt. Daher ist nun die unabhängige Schiedsstelle am Zug, bei den noch offenen Punkten eine Entscheidung zu treffen. Dabei geht es unter anderem um das Hauptthema Vergütung, um eine Anpassung der Leistungsbeschreibung, neue Leistungspositionen wie die „physiotherapeutische Diagnostik“ sowie um relevante Fragen zum Allgemeinen Teil des Rahmenvertrags und zu den Prüfpflichten.

 

 

Informationen zur neuen Heilmittel-Schiedsstelle und den daran beteiligten Personen finden Interessierte hier.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.