Neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen aktualisiert.

Die BGW gibt darin Hinweise zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG.

 

Die geänderten Regelungen können im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ nachgelesen werden.

 

 

Der Arbeitsschutzstandard gibt Praxisinhabern Empfehlungen zur Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert bzw. ergänzt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums.

 

 

IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

 

 

Weitere Artikel

Neue „physiotherapie“ erschienen

2026 | 07.07. Berufspolitische Entwicklungen, Digitalisierung, Praxisorganisation und Weiterbildung – die neue Ausgabe des IFK-Magazins greift wie gewohnt zahlreiche Themen auf, die die Physiotherapiebranche aktuell bewegen. Jetzt reinschauen!

Einladung zum Austausch im BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“

2026 | 06.07. Das BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“ setzt seinen berufsübergreifenden Austausch fort und lädt am 18. September 2026 nach Berlin ein. Die Veranstaltung richtet sich an Freiberufler, die sich vernetzen, Erfahrungen teilen und aktuelle Themen der Freien Berufe diskutieren möchten.