IFK-Pressemitteilung: Rechtzeitig Physiotherapietermin vereinbaren

Immer häufiger müssen Patienten auf einen Physiotherapietermin warten, weil die Physiotherapiepraxen vollständig ausgelastet sind. Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., appelliert daher an Ärzte und Patienten: „Wenn eine geplante Operation ansteht, macht es durchaus Sinn, bereits im Vorfeld einen Termin in einer Physiotherapiepraxis zu vereinbaren.“

Bei vielen Operationen ist die Physiotherapie im Anschluss ein wichtiger Bestandteil der Behandlung, um die Heilung zu unterstützen und dem Patienten schnellstmöglich wieder ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Besonders bei einem geplanten Eingriff, der nicht aufgrund einer spontanen Verletzung oder Erkrankung erfolgt, sollten Patient und Arzt bereits im Vorfeld den geplanten Therapieverlauf besprechen. „Die ärztlichen Kollegen können eine Einschätzung geben, wann nach der Operation voraussichtlich mit der Physiotherapie begonnen, welches Heilmittel verordnet werden soll und ob Hausbesuche nötig sind. Der Patient kann dann frühzeitig einen Termin in einer Physiotherapiepraxis vereinbaren“, erklärt Repschläger. „Dieses Vorgehen bringt Vorteile für alle Beteiligten: Die Physiotherapiepraxen können langfristiger ihre Termine planen und die Patienten erhalten zeitnah nach dem Eingriff die notwendige Therapie.“ 

Wichtig ist neben dem zeitlichen Aspekt vor allem die Art des Heilmittels, das verordnet werden soll. Bei der Planung der Behandlungseinheiten in der Praxis macht es einen Unterschied, ob beispielsweise Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder manuelle Lymphdrainage verordnet wird. 

„Natürlich kann es bei einer Operation oder im Heilungsverlauf zu Komplikationen kommen, die den Behandlungsbeginn der Physiotherapie verzögern“, zeigt sich Repschläger verständnisvoll. Dann sollte der Patient möglichst zeitnah seine Termine absagen oder verschieben. Denn nicht besetzte Termine sind nicht nur für die selbstständigen Physiotherapeuten ärgerlich, sie verwehren auch anderen Patienten die Chance, eine physiotherapeutische Behandlung wahrzunehmen. 
 

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.