Verpflichtung zur Meldung der öffentlichen Praxisangaben laut Rahmenvertrag

Laut Bundesrahmenvertrag sind Physiotherapiepraxen dazu verpflichtet, ihre Praxistelefonnummer sowie Informationen zu Zusatzausstattungen der Praxis an die ARGE Heilmittelzulassung zu melden. Die Telefonnummern werden beispielswiese zur Veröffentlichung auf der Suchseite des GKV-Spitzenverbands genutzt, die Informationen über die Zusatzausstattung werden für die Abrechnung mit den Krankenkassen benötigt. 

Da die Zulassungsstellen die Angaben in der Vergangenheit nicht erfasst haben, müssen diese nun nachträglich erhoben werden. Der IFK bietet seinen Mitgliedern hierbei Unterstützung und wickelt die Meldung über das Online-Portal der ARGEn Heilmittelzulassung für sie ab. Mitglieder müssen dazu das unten im Bereich für eingeloggte Mitglieder verlinkte Formular ausfüllen und per E-Mail an zulassung@ifk.de senden. Sollten die Angaben nicht nachgetragen werden, kann es vereinzelt zu Absetzungen kommen.

Über das Online-Portal der ARGE Heilmittelzulassung können sich Heilmittelerbringer auch die erforderliche Zulassung zur Abrechnung mit den Krankenkassen ausstellen lassen sowie Mitarbeiter an- und abmelden. Auch dies übernimmt der IFK gern für seine Mitglieder. Hierzu kann dem Verband eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.

Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Zulassungsberatung unter E-Mail: zulassung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-777.
 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.