Erinnerung: IFK-JHV am 16. März

In zwei Wochen schon findet die alljährliche Jahreshauptversammlung des IFK statt. Am Samstag, 16. März, sind alle Mitglieder des IFK in das IFK-Fortbildungszentrum in Bochum eingeladen, um das Jahr 2023 Revue passieren zu lassen. Neben den jährlichen obligatorischen Tagesordnungspunkten, wie den Rechenschafts- und Jahresberichten werden auch die aktuellen Entwicklungen des Vorjahres vorgestellt. Auch die Wahl des Vorstands steht nach vollendetem Vierjahresturnus wieder an. 

Bei der kostenlosen Fortbildungsveranstaltung im Vorfeld der JHV sind noch Plätze frei. Noel Young spricht ab 8.30 Uhr über das Thema „Das biopsychosoziale Modell: Hilft es uns wirklich, die Diskrepanz zwischen Schmerz und Pathologie zu erklären?".

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

Einladung

Anmeldeformular

Anfahrtsbeschreibung
 

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.