V wie Versicherungen: Welche sollten abgeschlossen werden?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: V wie Versicherungen.

Welche Versicherungen ein Praxisinhaber abschließt, ist zwar eine individuelle Entscheidung, es gibt aber einen „Grundstock“, ohne den er nicht auskommt. Zur letzteren Sorte zählt die Berufshaftpflichtversicherung. Diese tritt ein, wenn Patienten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Praxisinhaber selbst oder seinen Mitarbeitern stellen.

Es gibt eine Reihe von weiteren Versicherungen, die ein Praxisinhaber dahingehend prüfen kann, ob sie für ihn und seine Situation Sinn ergeben. Dazu zählen beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung, eine IT-Versicherung sowie Schutz gegen Schäden an Praxisräumen, Betriebsunterbrechungen durch Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers, Berufsunfähigkeit oder der Verlust von wichtigen Unterlagen.

Praxisinhaber sollten sich gut beraten lassen, welchen Schutz sie benötigen und welche Kosten damit auf sie zukommen.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

Einladung zum Austausch im BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“

2026 | 06.07. Das BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“ setzt seinen berufsübergreifenden Austausch fort und lädt am 18. September 2026 nach Berlin ein. Die Veranstaltung richtet sich an Freiberufler, die sich vernetzen, Erfahrungen teilen und aktuelle Themen der Freien Berufe diskutieren möchten. 

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.