Die IFK-Rechtsberatung: Bei juristischen Problemen immer für die Mitglieder da!

Unsere Juristen beantworten Ihnen täglich gern und kompetent sämtliche Rechtsfragen, die Ihre Selbstständigkeit mit sich bringt. Sollte es im Einzelfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, bietet der IFK Ihnen eine Orientierungshilfe, wie Sie eine passende Anwaltskanzlei für Ihr spezifisches Anliegen finden können und welche Kriterien für die Wahl des richtigen Anwalts wichtig sind.

In unserer Artikel-Serie „Die IFK-Rechtsberatung" haben wir die häufigsten Themen aus diesem Bereich für Sie aufbereitet:

IFK-Rechtsberatung: Mietrecht

Sie möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen und haben eine passende Räumlichkeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit getan! Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und schon kann es losgehen. Doch nicht so schnell – die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen gelten grundsätzlich während des gesamten Mietverhältnisses und sollten daher genauestens auf mögliche Fallstricke überprüft werden. Welche Regelungen bei Physiotherapiepraxen üblich sind und welche weiteren Punkte im Mietvertrag enthalten sein sollten, lesen IFK-Mitglieder auf unserem Merkblatt „Z07 Mietvertrag“ im internen Mitgliederbereich, Rubrik „PhysioService“. Weiterlesen...

IFK-Rechtsberatung: Behandlungsverträge

Schnell ist der Ärger groß, wenn für Patienten wegen Ausfällen oder ähnlichem Gebühren anfallen. Da ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß: Mit einem Behandlungsvertrag stellt man nicht nur sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllt werden. Auch der Informationspflicht den Patienten gegenüber wird nachgekommen. Das Prinzip „one fits all“ trifft hier allerdings beim Behandlungsvertrag nicht zu: So sind bestimmte Ausgangslagen zu berücksichtigen, beispielsweise, ob ein Patient mit einer Verordnung kommt oder eine Selbstzahlerleistung eines Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis wahrnimmt. Für IFK-Mitglieder stehen im internen Mitgliederbereich unter der Rubrik „Physioservice“ verschiedene Behandlungsverträge zur Verfügung, mit denen alle wichtigen Punkte abgedeckt sind. Weiterlesen...

IFK-Rechtsberatung: Arbeitsrecht – Mehr als Arbeitsvertrag und Kündigung

Die erfahrenen Juristinnen des Referats Recht beraten Mitglieder zu allen arbeitsrechtlichen Themen und halten bei Bedarf auch stets aktuelle und rechtssichere Musterverträge parat. Mitglieder haben Zugriff auf mehr als 20 Merkblätter und Musterverträge rund um das Arbeitsrecht. Aber nicht nur bei Fragen zu Arbeitsverträgen stehen die Juristinnen den Mitgliedern zur Seite. Sie beraten Praxisinhaber auch zu individuellen und komplexen Fragestellungen, und das zeitnah und kompetent. Was muss ich beachten, wenn eine Mitarbeiterin Elternzeit nimmt? Wie berechnet sich ein Urlaubsanspruch? Auch zu diesen und vielen anderen Themen erhalten IFK-Mitglieder selbstverständlich eine fundierte und verständliche Antwort. Weiterlesen...

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Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.