IFK-Rechtsberatung: Mietrecht

Eine Mitgliedschaft beim IFK hat viele Vorteile. Im Mitgliedsbeitrag ist beispielsweise eine umfassende rechtliche Beratung zu allen relevanten Themen inkludiert, vom Arbeitsrecht bis hin zur Zulassung. Einige davon möchten wir hier im Detail vorstellen.

Heute: Mietrecht

Sie möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen und haben eine passende Räumlichkeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit getan! Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und schon kann es losgehen. Doch nicht so schnell – die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen gelten grundsätzlich während des gesamten Mietverhältnisses und sollten daher genauestens auf mögliche Fallstricke überprüft werden.

Liegt zum Beispiel keine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung vor, muss durch den Vermieter eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt eingeholt werden. Im Vertrag kann eine entsprechende Klausel eingebaut werden, dass dieser nur Bestand hat, sofern die Genehmigung vorliegt. Auch in welchem Umfang Werbung angebracht werden darf oder in welchem Zustand sich die Räumlichkeiten bei Vertragsende befinden müssen, sollte vor Anmietung schriftlich festgehalten werden, um späteren Ärger zu vermeiden.

Welche Regelungen bei Physiotherapiepraxen üblich sind und welche weiteren Punkte im Mietvertrag enthalten sein sollten, lesen IFK-Mitglieder auf unserem Merkblatt „Z07 Mietvertrag“ im internen Mitgliederbereich, Rubrik „PhysioService“.

Für einen hieb- und stichfesten Mietvertrag stehen Ihnen darüber hinaus unsere Experten aus der IFK-Rechtsberatung mit Rat und Tat zur Seite – entweder telefonisch (0234 97745-0) oder via E-Mail (ifk@ifk.de) und für Verbandsmitglieder ohne zusätzliche Kosten.

Alle Nachrichten aus der Serie "Die IFK-Rechtsberatung" finden Sie hier.

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