IFK-Businessplan-Wettbewerb 2026: Noch bis zum 15. August bewerben!

IFK-Businessplan-Wettbewerb 2026: Noch bis zum 15. August bewerben!

Physiotherapieschüler oder -studenten mit großen Plänen hergehört! Auch dieses Jahr ruft der IFK wieder zur Teilnahme am beliebten Businessplan-Wettbewerb auf. Noch bis zum 15. August 2026 können Interessierte einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen mit allem, was dazu gehört: Konzept, Marktanalyse, Kalkulation, Grundriss und Co. 

Die Ersteller der beiden besten Businesspläne erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 4.000 Euro (erster Platz: 2.500 Euro, zweiter Platz: 1.500 Euro, gesponsert von der Helmsauer-Gruppe) und dürfen ihre Konzepte auf der Messe „therapie HAMBURG“ vorstellen – dem Branchentreff im Norden für alle, die in der Physio-, Ergo- oder Sporttherapie tätig sind.

Wer darf teilnehmen?

Die Ausschreibung richtet sich an alle Auszubildenden oder Studenten der Physiotherapie, die ihren Businessplan einzeln oder als Projektgruppe ausarbeiten und einsenden dürfen. Der Businessplan sollte nicht mehr als 30 Seiten enthalten. Um eine Orientierung zu haben, empfiehlt sich die Verwendung der IFK-Mustervorlage, die vorab in der IFK-Geschäftsstelle unter folgenden Kontaktdaten angefragt werden kann: renner@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-333. 

In diesem Zuge erhalten Interessierte auch einen hilfreichen Leitfaden, der unter anderem die Teilnahmebedingungen, einen Zeitplan und eine Auflistung der einzureichenden Dokumente enthält. Alle Bewerber verpflichten sich, an der Preisverleihung am 6. November 2026 auf der Messe „therapie Hamburg“ teilzunehmen.

Der Einsendeschluss ist der 15. August 2026. Die Einreichung erfolgt in digitaler Form (Word- beziehungsweise Excel-Dokument oder PDF) an renner@ifk.de .

Weitere Informationen zum Businessplan-Wettbewerb sowie die genauen Bewerbungskriterien finden Sie hier.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.