IFK fordert höhere Beihilfe-Sätze

Der IFK hat das Innenministerium in diesen Tagen erneut schriftlich aufgefordert, die Beihilfe-Sätze für physiotherapeutische Leistungen – insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Diskriminierung gegenüber anderen Leistungserbringern – zu erhöhen.

Selbstständige Physiotherapeuten beklagen zunehmend, dass Privatpatienten nicht mehr als die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel bezahlen möchten. Dies gilt umso mehr, da inzwischen eine Vielzahl privater Krankenversicherungen in ihren Verträgen auf Beihilfe-Höchstsätze verweisen und nicht bereit sind, einen höheren Rechnungsbetrag zu erstatten. Somit wird es für viele Physiotherapeuten im Zuge des steigenden Wettbewerbsdrucks immer schwieriger, höhere Preise durchzusetzen und Patienten zu verdeutlichen, warum diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen zwingend notwendig sind.

In den vergangenen Jahren hat das Innenministerium auf regelmäßige Anfragen des IFK mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Festlegung der Beihilfesätze bewusst keine vollständige Kostendeckung beinhaltet und vom Patienten eine zusätzliche Zahlung über die Höchstsätze der Beihilfe hinaus verlangt werden sollte. Trotzdem ist es ein höchst unbefriedigender Zustand, dass die Höchstbeträge für Heilbehandlungen im Rahmen der Beihilfevorschriften des Bundes seit März 2001 unverändert geblieben sind, nachdem sie bereits zuvor neun Jahre lang keine Erhöhung erfahren hatten. Aus diesem Grund bleibt der IFK hartnäckig bei seinen regelmäßigen Forderungen nach einer Anpassung der Höchstsätze in der Bundesbeihilfeverordnung.

Weitere Artikel

IFK-Jahreshauptversammlung: Das Jahr 2025 im Blick

2026 | 30.03. Am 21. März hatte der IFK seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung geladen. Bei sonnigem Wetter fanden sich Mitglieder aus Verband, Vorstand und Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Fortbildungszentrums in Bochum ein. Auf der Tagesordnung stand der Rückblick auf die Verbandsarbeit des letzten Jahres.

Evaluation Blankoverordnung: Bitte um Umfrageteilnahme

2026 | 27.03. Behandeln Sie Patienten mit Schulterbeschwerden im Rahmen der Blankoverordnung? Dann laden wir Sie herzlich ein, an einer kurzen Umfrage der Hochschule Bochum teilzunehmen, durch die praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der Blankoverordnung gewonnen werden sollen.