eHBA-Countdown läuft – Nutzen Sie Ihre Chance jetzt

Über 800 elektronische Heilberufsausweise wurden bereits beim IFK beantragt. Nun geht es in den Endspurt für das Pilotprojekt, das Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Physiotherapeuten können noch bis zum 10. November einen Pilot-eHBA beantragen, bevor das Antragsportal geschlossen wird. Zugang zur Anmeldung eines Pilot-eHBA erhalten Sie hier oder über www.egbr.de.

Bereits im Sommer konnten die ersten 500 elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) an IFK-Physiotherapeuten ausgegeben werden. Das für die Gesundheitsfachberufe wichtige Pilotprojekt zu den Ausgabeprozessen des künftigen elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) wird nun Ende des Jahres abgeschlossen werden. Darüber freut sich nicht nur der IFK, sondern auch die Leitung des federführenden Zentrums für Telematik. Im Fachbeirat des eGBR diskutiert der IFK derzeit indes schon nächste Schritte, wie weitere Anwendungen und erweiterte Zugriffsrechte auf Fallakten, die ebenfalls getestet werden müssten.
Der Pilot-eHBA bietet IFK-Therapeuten über die Ausweisung als Berufsangehörige hinaus auch die Möglichkeit, sich bereits mit dem System vertraut zu machen und an seiner Weiterentwicklung mitzuwirken. Zukünftig soll der eHBA im Rahmen der Telematikinfrastruktur zur Vernetzung mit der neuartigen elektronischen Versichertenkarte dienen.
Die Thematik des eHBA-Pilotprojekts griff zuletzt auch das Deutsche Ärzteblatt auf. Daran zeigt sich die weitreichende politische Relevanz des Vorhabens, nicht nur für die Branche der Physiotherapeuten.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.