Rahmenvorgabe für Heilmittel 2014 steigt um 3,25 Prozent

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf die Rahmenvorgabe für Heilmittel 2014 geeinigt, die eine Steigerung von 3,25 Prozent bzw. 150 Millionen Euro aufweist.

Hinzu komme noch der regionale Anpassungsbedarf auf Landesebene. Neben der Steigerung von 3,25 Prozent für das kommende Jahr wurde die Rahmenvorgabe für Heilmittel rückwirkend für 2013 um 0,5 Prozent erhöht. Die Rahmenvorgabe für Heilmittel bildet die finanzielle Basis für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Heilmitteln und ist daher von großer Bedeutung.
Ferner sollen die regionalen Verhandlungspartner prüfen, ob auf Landesebene „eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Heilmittel auf der Grundlage vereinbarter Versorgungsziele als Ablösung der Richtgrößenprüfung erfolgen kann.“ Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dass Regresse ganz abgeschafft werden. Von den Richtgrößenprüfungen fühlen sich manche Ärzte noch immer eingeschränkt, weitere Rezepte für Physiotherapie auszustellen, auch wenn diese medizinisch notwendig wären.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.