SHV stellt Forderungen an die Politik

In der Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Mitte November zum Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) war schnell klar: Wenn der Wille der Koalition wirklich umgesetzt werden soll, muss der vorliegende Gesetzentwurf (nicht nur) im Bereich Heilmittel nachgebessert werden: Hier die Forderungen des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), dem der IFK angehört.

• Die formalen Anforderungen an eine vollständige und korrekte Heilmittelversorgung werden demnächst nicht mehr einseitig von jeder Krankenkasse selbst festgelegt, sondern zwischen dem GKV-Spitzenverband (als Vertretung aller gesetzlichen Krankenkassen) und Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. verhandelt. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Da Krankenkassen aber gelegentlich dazu neigen, Verhandlungen auszusitzen, wenn sie sich nicht durchsetzen können, bedarf es eines Mechanismus, der Konflikte löst. Deshalb fordert der SHV, dass die Verhandlungen zu diesem Punkt schiedsamtsfähig werden müssen. Einigen sich die Parteien nicht, entscheidet eine unabhängige Schiedsperson. • Wenn ein Verhandlungsergebnis zwischen GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden dann vorliegt, muss dieses Ergebnis auch ohne Wenn und Aber gelten, auf Bundes- wie auf Landesebene. Deshalb fordern wir, dass das Verhandlungsergebnis auf Bundesebene automatisch und verbindlich Inhalt der Rahmenverträge auf Landesebene wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht auf Landesebene - auf Druck einzelner Krankenkassen - von den Vorgaben zulasten unserer Praxen abgewichen wird. • Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass es zwingend erforderlich ist, den Ärzten vorzuschreiben, eine Software zu verwenden, die sicherstellt, dass Heilmittelverordnungen korrekt und vollständig ausgestellt werden. Wir vertreten aber die Auffassung, dass dies nicht erst ab dem 01.01.2017 der Fall sein darf, sondern deutlich früher umgesetzt werden muss. Wir fordern deshalb eine Umsetzung auch dieser Regelung spätestens zum 01.01.2016. • Weiter begrüßen wir die Gesetzesänderung, dass Regressregelungen zum Heilmittelbudget demnächst nicht mehr auf Bundesebene detailliert vorgeschrieben, also für ganz Deutschland flächendeckend geregelt, sondern auf Landesebene verhandelt werden. Wir erwarten uns hiervon eine deutlich praxis- und bedarfsgerechtere Regelung im Interesse der verordnenden Ärzte vor Ort. Wir fordern aber das BMG auf, Missbräuchen vorzubeugen, die sich in einzelnen KVs in der Vergangenheit bereits breitgemacht haben: Wir wenden uns gegen Bonusregelungen, bei denen die Ärzteschaft – manchmal sogar einzelne Ärzte – davon finanziell profitieren, wenn sie auf Heilmittelverordnungen verzichten, natürlich zulasten der Patienten. Einsparungen im Heilmittelbudget dürfen niemals mit finanziellen Vorteilen für die Ärzteschaft oder einzelne Ärzte verbunden sein. Denn dies öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
 
• Zentrale Forderung des Spitzenverbands der Heilmittelverbände ist es, eine leistungsgerechte Vergütung für unsere Praxen zu erreichen. Dazu fordern wir in einem ersten Schritt die Abkoppelung unserer Honorare von der Grundlohnsummenentwicklung, und zwar noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
Unser Ziel ist es also, die guten Ansätze des BMG, die wir uneingeschränkt begrüßen, in diesem Sinne zu verbessern. Insoweit besteht völlige Einigkeit innerhalb des SHV, also zwischen DVE, IFK, VPT und ZVK
Zum weiteren Verfahren: Das BMG wird den Referentenentwurf auf der Basis der Anhörung vom 11.11.2014 der beteiligten Verbände überarbeiten und optimieren und sodann noch in diesem Jahr dem Bundeskabinett vorlegen, das den Entwurf dann verabschiedet und zur weiteren Beratung in den Bundestag einbringt. Der federführende Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags wird im Frühjahr eine eigene parlamentarische Anhörung durchführen, bevor der Bundestag sicherlich noch vor der Sommerpause über das Gesetz entscheiden wird. Es kann dann zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Größte Bedeutung für uns hat dabei neben allen wirtschaftlichen Forderungen die Optimierung der ärztlichen Praxissoftware. Wir wollen sichergestellt sehen, dass schon ab dem 1. Januar 2016 keine fehlerhaften ärztlichen Heilmittelverordnungen mehr ausgestellt werden können.

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