Gesundheitsfonds und Kassen rutschen in rote Zahlen

Das Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2014 hat sich nach 3 Quartalen weiter fortgesetzt. Die regelmäßige Berichterstattung des Bundesministeriums für Gesundheit weist für diesen Zeitraum ein Minus von rund 763 Mio. Euro für die Krankenkassen aus.

Einnahmen in Höhe von rund 152,6 Mrd. Euro stehen Ausgaben von rund 153,3 Mrd. Euro gegenüber. Auch der Gesundheitsfonds ist für 2014 mit 4,12 Mrd. € ins Defizit geraten, wobei sich der Betrag bis Ende des Jahres saisonüblich noch auf geschätzte 1 Mrd. € verringern soll.
Positiv ist die Entwicklung bei den Ausgaben für Heilmittel zu sehen, die 7,1 % über den Werten des Vorjahrs liegen. Hier zeigen sich aber erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Kassenarten. Während die IKK Ausgabenzuwächse von 10,3 % verzeichnet, liegen die Werte für die vdek-Ersatzkassen bei unterdurchschnittlichen 5,9 %. Umso unverständlicher erscheint vor diesem Hintergrund die aktuelle Verweigerungshaltung des vdek, den Physiotherapeuten in West und Ost eine angemessene und dringend benötigte Vergütungserhöhung zu gewähren.
Der Anteil an den Gesamtausgaben verbleibt für den Heilmittel-Bereich mit 2,79 % auf gewohnt niedrigem Niveau. Eine umfangreiche Übersicht zur GKV-Finanzentwicklung finden Sie hier.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.