Was tun gegen Fachkräftemangel?

Die diesjährige Vertreterversammlung des IFK machte deutlich, wie stark die Herausforderung des Fachkräftemangels die Physiotherapie umtreibt. Die Vorsitzenden der Regionalausschüsse des IFK stellten die vielschichtigen Probleme dar, mit denen die Praxisinhaber konfrontiert werden, wenn sie Personal suchen.

Die Vertreterversammlung war sich einig: Die Attraktivität des Berufs muss gesteigert werden. Und zwar in erster Linie durch eine angemessene Vergütung für die physiotherapeutischen Leistungen. In diesem Kontext erörterte die Vertreterversammlung auch die Chance, die Kopplung an die Grundlohnsumme im Rahmen des E-Health-Gesetzes zu kippen.

Breiten Raum nahm die Diskussion über das Urteil des OLG Düsseldorf zur Osteopathie ein. Die Vertreterversammlung bekräftigte die Forderung des Vorstands, durch flächendeckende Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder für den Bereich der Osteopathie nach hessischem Muster zum einen Rechtssicherheit für die Anwendung osteopathischer Techniken durch Physiotherapeuten zu schaffen und zum anderen eine qualitätsgesicherte osteopathische Weiterbildung zu etablieren.

Im Zusammenhang mit dem gerade vom Bundestag verabschiedeten Palliativgesetz befasste sich die Vertreterversammlung intensiv mit den Möglichkeiten der Physiotherapie, dazu beizutragen, die Lebensqualität im finalen Stadium einer Erkrankung möglichst lange auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.

Das Thesenpapier „Direktzugang - mehr Autonomie für Physiotherapeuten“ stieß auf die uneingeschränkte Zustimmung der Vertreterversammlung. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger bezeichnete die Blanko-Verordnung - entsprechend des IFK-Thesenpapiers - als Falle für die Physiotherapeuten.

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