Kleine Anfrage zum Direktzugang

Trotz internationaler Studienergebnisse, die dem Direktzugang einen positiven Einfluss auf die Patientenversorgung bescheinigen, zieht die Bundesregierung einen direkten Zugang zum Physiotherapeuten derzeit nicht in Betracht. Die dafür erforderlichen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten seien in Deutschland nicht Teil der Ausbildung von Physiotherapeuten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/6974) auf insgesamt 20 Fragen zum Thema Direktzugang im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.

Mit der Vorgabe, dass Heilmittel in Deutschland nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, sollen Gesundheitsgefahren für die Patienten ausgeschlossen werden, argumentiert die Bundesregierung. Der Arztvorbehalt diene zudem auch der nötigen Mengensteuerung, denn Vertragsärzte unterlägen unmittelbarer dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung als die Heilmittelerbringer. Die Ärzte sorgten dafür, dass es nur in solchen Fällen zu Behandlungen komme, in denen dies medizinisch notwendig sei. Nach Auffassung der Regierung seien Heilmittelerbringer bereits umfänglich in die Versorgung eingebunden.

Mehr physiotherapeutische Autonomie käme erst dann in Betracht, wenn Ergebnisse aus Modellvorhaben, wie dem des IFK und der BIG direkt gesund, vorlägen. Mit einer finalen Auswertung ist 2017 zu rechnen.
Dass Direktzugänge zu Physiotherapeuten in anderen Ländern möglich seien, habe mit einem anderen Verständnis des Berufs und einer unterschiedlichen Ausbildung zu tun. In den meisten Ländern sei der Direktzugang zumal nur für Selbstzahler oder über Privatversicherungen möglich. Vor einer Therapie müsse eine qualifizierte Diagnostik stehen.

Der Direktzugang zum Physiotherapeuten ist aus Sicht des IFK jedoch sowohl für das Wohlergehen von Patienten als auch für den Geldbeutel von Kostenträgern und der gesamten Volkswirtschaft bereits jetzt dringend nötig. Für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem müssen daher dringend wichtige und richtige Handlungsoptionen erarbeitet und umgesetzt werden.
Zur Debatte stehende Zwischenschritte, wie der sektorale Heilpraktiker oder eine Blanko-Verordnung, die Physiotherapeuten de facto mehr Verantwortung aufbürdet, nicht aber mehr Autonomie gewährt, würden nachhaltige Lösungen hingegen blockieren (der IFK berichtete: „Blanko-Verordnung: Physios wären die Dummen“).

Weitere Artikel

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.

SHV-Kampagne: Großes Interesse im Bergischen Städtedreieck

2026 | 24.06. Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags: Helge Lindh (MdB/SPD) und Jürgen Hardt nahmen sich beide viel Zeit für die Physiotherapeutin und zeigten sich äußert interessiert an den Belangen des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.