AOK Rheinland/Hamburg führt Genehmigungsverfahren wieder ein

Zum 1. Juli 2016 hat die AOK Rheinland/Hamburg ihren bisherigen Verzicht auf Genehmigungen bei physiotherapeutischen Verordnungen außerhalb des Regelfalls widerrufen. Damit müssen die Patienten entsprechende Verordnungen, die nach dem 30. Juni 2016 ausgestellt werden, vor Behandlungsbeginn bei der AOK Rheinland/Hamburg genehmigen lassen. Ausgenommen davon sind lediglich die Indikationsbereiche ZN1, AT3, EX4, LY2 und LY3.

Wie in der Heilmittel-Richtlinie rechtsverbindlich geregelt, kann die Behandlung grundsätzlich begonnen werden, sobald die Verordnung der Kasse zur Genehmigung vorgelegt wurde. Bis dem Therapeuten die Entscheidung über eine Ablehnung der Genehmigung zugeleitet wird, muss die Krankenkasse die Kosten für die verordneten und erbrachten Leistungen übernehmen. Grundsätzlich muss innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Verordnung als genehmigt. Die Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn z. B. der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingebunden werden muss.

Der IFK ist verwundert über die Entscheidung der AOK, das Genehmigungsverfahren wieder einzuführen, da es mit einem enormen bürokratischen Mehraufwand einhergeht. Vor allem weil die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich angehalten sind, Verwaltungskosten einzusparen. Nicht zuletzt aus diesem Grund verzichtet ein Großteil der Kassen auf das Genehmigungsverfahren. Eine aktuelle Liste dieser Krankenkassen finden IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Genehmigungsverfahrens der AOK Rheinland/Hamburg finden sich auf der Internetseite der Kasse.

Weitere Artikel

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.

IFK-Jahreshauptversammlung: Das Jahr 2025 im Blick

2026 | 30.03. Am 21. März hatte der IFK seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung geladen. Bei sonnigem Wetter fanden sich Mitglieder aus Verband, Vorstand und Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Fortbildungszentrums in Bochum ein. Auf der Tagesordnung stand der Rückblick auf die Verbandsarbeit des letzten Jahres.

Evaluation Blankoverordnung: Bitte um Umfrageteilnahme

2026 | 27.03. Behandeln Sie Patienten mit Schulterbeschwerden im Rahmen der Blankoverordnung? Dann laden wir Sie herzlich ein, an einer kurzen Umfrage der Hochschule Bochum teilzunehmen, durch die praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der Blankoverordnung gewonnen werden sollen.