Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt in 2018

Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent abgesenkt. Dieser Richtwert für Kassenbeiträge wurde heute von dem Bundesministerium für Gesundheit per Meldung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, wird von der jeweiligen Krankenkasse selbst festgelegt.

Die Absenkung des Zusatzbeitragssatzes ist Beweis für die gute Finanzlage in der GKV und muss für diese ebenso ein Signal sein, den gesellschaftlich wichtigen Bereich der Heilmittel durch angemessene Vergütungen zukunftsfähig zu machen.

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