Warnung vor Einzelverträgen mit der HUK-Coburg

Zuletzt schrieb die HUK-Coburg Private Krankenversicherung in den letzten Wochen bundesweit Praxen mit dem Angebot von Kooperations- bzw. Einzelverträgen an und pries dabei vermeintliche Vorteile wie Vergütung über den GKV- und Beihilfesätzen, Ausbau Ihrer Marktposition sowie eine gezielte Steuerung der Patienten durch den Versicherer an. Allerdings enthalten die Angebote bestimmte, zusätzliche Serviceleistungen, die von den Praxen garantiert werden sollen. So verpflichten sich Praxen, den HUK-Versicherten unter anderem einen Ersttermin innerhalb von drei Tagen zu gewährleisten und keine Wartezeiten bei einem vorher vereinbarten Termin (maximal zehn Minuten) zu garantieren. Ebenso ist bei Terminverschiebungen der Patient telefonisch zu informieren.

Generell lehnt der IFK das Angebot von Einzelverträgen ab, denn so verliert der Praxisinhaber die Autonomie, seine Preise für Privatversicherte selbst betriebswirtschaftlich angemessen kalkulieren zu können. Die von der HUK-Coburg geforderten und durch den Praxisinhaber zu erbringenden „Garantieleistungen“ sind nach Auffassung des IFK ebenso nicht praktikabel. Vor allem die „3-Tage-Regel“ ist kaum umsetzbar, weil nicht vorhersehbar ist, wie viele und wann sich HUK-Versicherte in der Praxis anmelden. Daher rät der IFK nach inhaltlicher und rechtlicher Prüfung seinen Mitgliedern von der Unterzeichnung dieses Vertrags ab!

Für eine nähere Einzelfallberatung stehen IFK-Mitgliedern die Experten des Referats Recht der IFK-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0234/97745-0 zur Verfügung.

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.