Bundesregierung bestätigt prekäre Lage – Selbst mit zu hohen Durchschnittswerten

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE noch einmal bestätigt, was der IFK mit den Partnerverbänden des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) seit Jahren predigt: Die Lage in der Physiotherapie ist äußerst prekär und bedarf grundlegender Verbesserungen.

Die Regierung beschreibt den bestehenden Fachkräftemangel in der Physiotherapie mit folgender Begründung: Der Bruttolohn sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigter Physiotherapeuten wird mit 2.272 € beziffert unter Berufung auf den Entgeltatlas der BA. Selbst dieser geringe Wert ist aber zu hoch gegriffen. Die Werte umfassen auch angestellte Physiotherapeuten, die im stationären Bereich beschäftigt sind und dort deutlich höhere Gehälter erhalten. Dem IFK liegt eine Sonderauswertung der BA vor, nach der der Bruttolohn in ambulanten Physiotherapie-Praxen im bundesweiten Durchschnitt sogar nur bei 2.107 € liegt.

Etwas überraschend bekennt die Regierung, dass ihnen zu den Gewinnen und Einkommen selbstständiger Therapeuten keine Zahlen vorlägen. Diese lassen sich aber aus den von Datev abrufbaren Branchenzahlen der Physiotherapie leicht berechnen. So verbleiben einem selbstständigen Physiotherapeuten nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (unter Berücksichtigung eines von ihm ebenfalls zu leistenden Arbeitgeberanteils) im Durchschnitt nur noch ein Betriebsergebnis von 2.279 € netto. Dies sind 260 € weniger als ein leitender Physiotherapeut im Krankenhaus nach TVÖD verdient. Hinzu kommen besondere Faktoren, die den Praxisinhaber gegenüber einem Angestellten zusätzlich benachteiligen:


  • das unternehmerische Risiko,

  • der i.d.R. deutlich höhere Qualifikationsbedarf,

  • die im Schnitt um rund 10 h bzw. 25 % längeren Arbeitszeiten,

  • das Ausfallrisiko bei Nicht-Zahlung bzw. Nicht-Erscheinen des Patienten sowie

  • seine fehlenden Einnahmen bei Arbeitsausfall (z. B. durch Krankheit oder Urlaub).


Noch dramatischer gestaltet sich die Lage für Inhaber kleinerer Praxen, denen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto nur ein Monatseinkommen von rund 1.479 € verbleibt und bei denen die oben genannten Sonderfaktoren ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Diese Fakten ergänzen das von der Bundesregierung gezeichnete Bild und verdeutlichen die Dringlichkeit der Forderungen, die der SHV nicht zuletzt in seiner aktuellen Sommeraktion an die Politik stellt. Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE finden Sie hier.

Auch die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hat Kleine Anfragen zur Situation der Heilmittelerbringer eingereicht. Die Anfragen finden Sie hier. Sobald die Rückmeldung der Bundesregierung dazu vorliegt, werden wir darüber berichten.

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