Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativmedizin

Um die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase zu verbessern, haben sich der IFK und der SHV lange für die Aufnahme einer neuen Leistungsposition stark gemacht. Nun ist die „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung“ sowohl in der Bundesbeihilfeverordnung – BBhV als auch in den Beihilfevorschriften aller Länder außer Sachsen, Saarland und Berlin verankert.

Die Verordnung bietet Physiotherapeuten in der Behandlung viel Freiraum. In den 60 Therapieminuten pro Einheit können Therapeuten tagesaktuell entscheiden, welche Behandlung dem Patienten am meisten nützt. Die Leistungsposition umfasst zum Beispiel eine Atemtherapie, die Anwendung entstauender Techniken und Massagen. „Dabei können auch verschiedene Heilmittel innerhalb einer Therapieeinheit kombiniert werden – die Bedürfnisse des Patienten in der letzten Lebensphase stehen im Mittelpunkt“, erläutert Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende.



Neben den therapeutischen Techniken inkludiert die Leistungsposition auch interdisziplinäre Absprachen sowie die Anleitung und Beratung der Bezugspersonen. Dadurch ist eine ganzheitliche Betreuung möglich. Derzeit kann die Leistung nur Privatpatienten verordnet werden. Der IFK setzt sich weiter dafür ein, dass die Position auch in den Katalog des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aufgenommen wird.



Alle wichtigen Details zur „Physiotherapeutischen Komplexbehandlung in der Palliativmedizin“ hat der IFK in einer Kurzinformation zusammengefasst. Diese steht hier zum Download bereit. Weitergehende Informationen erhalten Mitglieder im komplett neu gestalteten Merkblatt A2 „Abrechnung mit Privatpatienten“. Dort finden sich auch Infos zur Befundposition, zum Umgang mit erhöhten Beihilfesätzen, Tipps zur Abrechnung mit Privatpatienten insgesamt sowie ein Musterbehandlungsvertrag.


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