IFK-Merkblatt „Abrechnung mit Privatpatienten“

Physiotherapeuten dürfen die Höhe ihrer Privatpreise selbst bestimmen. Sie sind dabei nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden, sondern müssen bei der Preisfindung ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation berücksichtigen. Unterstützung bei der Preisgestaltung und -durchsetzung erhalten IFK-Mitglieder im neu aufgelegten Merkblatt A02 „Abrechnung mit Privatpatienten“.

Das Bundesministerium des Inneren bestätigte dem IFK gegenüber jüngst, „dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen keine direkte Bindungswirkung für die physiotherapeutischen Praxen und die Festlegung ihrer Preisgestaltung haben“. Das gilt auch, nachdem die Bundesbeihilfesätze zum Jahreswechsel gestiegen sind.
Wenn die Kalkulation der Physiotherapiepraxis oberhalb des Beihilfesatzes liegt, müssen die Patienten die Differenz zuzahlen. Das gilt unabhängig davon, ob der Patient beihilfeberechtigt und/oder privatversichert ist. Wichtig ist jedoch, dass der Physiotherapeut vor Beginn der Behandlung schriftlich über seine Preise informiert und diese im Behandlungsvertrag verankert hat.
Im IFK-Merkblatt stehen nicht nur alle relevanten Hintergrundinformationen zur Preisgestaltung und Abrechnung. Es gibt auch einen Musterbehandlungsvertrag, der neuerdings sowohl für Privatpatienten als auch für gesetzlich Krankenversicherte genutzt werden kann. Außerdem bietet das Merkblatt unter anderem eine Blanko-Preistabelle, eine Patienteninformation, Musteranschreiben und eine Übersicht über aktuelle Rechtsprechungen zu dem Thema. Auch Hinweise zur neuen Befundposition „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung“ sind aufgeführt.
IFK-Mitglieder finden das Merkblatt A02 „Abrechnung mit Privatpatienten“ nach dem Login im Physioservice.

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.