Kassenverhandlungen im Rheinland noch ohne Ergebnis

Noch ist unklar, in welche Richtung sich die Kassenverhandlungen auf Landesebene im Rheinland entwickeln werden.

Beim Treffen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen in Düsseldorf markierten beide Parteien zunächst ihren Standpunkt. Die Krankenkassen sicherten zu, die Argumente der Verbände zu prüfen. Die Vertragspartner im Rheinland hatten sich ursprünglich bereits im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Preise ab Juli 2019 um 10,5 Prozent zu erhöhen. Ob sich die Kassen an diese Einigung halten, werden sie im Laufe der Woche mitteilen.
Die Verhandlungsergebnisse werden direkte Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet haben. Denn das jüngst in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt, dass die Preise aller Leistungspositionen zum 1. Juli 2019 bundesweit auf den jeweils höchsten Satz angehoben werden. Dabei werden alle Preise einbezogen, die bis dahin vereinbart wurden – also auch die Ergebnisse der laufenden Kassenverhandlungen im Rheinland.
Für die Verbände nahmen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), Physio Deutschland (ZVK), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der Physiotherapieverband (VDB) teil. Von Kassenseite beteiligten sich die rheinländischen Regionalkassen AOK Rheinland/Hamburg, IKK classic, BKK Nordwest und Bundesknappschaft.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.