csm_LOGO_IFK_06452cbcf6.jpg

TSVG: Zulassungsverfahren 2.0 – noch kein Handlungsbedarf

Die Vereinfachung des Zulassungsverfahrens ist ein Teilbereich, der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf den Weg gebracht wurde. Doch auch wenn das TSVG seit dem 11. Mai 2019 in Kraft ist, müssen sich Praxisinhaber keine Sorgen machen: Zunächst einmal behält das ursprüngliche System seine Gültigkeit. Wer also bereits eine Kassenzulassung hat, behält diese auch.

Das TSVG regelt, dass künftig ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband geschlossen werden muss, der auch die Zulassungsvoraussetzungen definieren wird.

Der neue, bundeseinheitliche Rahmenvertrag muss nun zunächst verhandelt werden und tritt frühestens am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis dahin gelten für alle Neuzulassungen die Zulassungsempfehlungen nach altem Recht. Anschließend haben Praxisinhaber sechs Monate Zeit, um diesen neuen Vertrag anzuerkennen. Damit behalten sie ihre Zulassung.

Ein großer Vorteil am neuen Verfahren ist, dass die maßgeblichen Verbände als Vertragspartner nun mehr Mitspracherecht bei der Ausgestaltung haben. Dieses werden sie nutzen, zumal die Gesetzesbegründung zum TSVG explizit vorgibt, dass keine zu einschränkende Reglementierung – beispielsweise zu Raumgröße oder Deckenhöhe – in dem Vertrag zu erfolgen hat. Außerdem müssen Praxisinhaber künftig nur noch bei einer einzigen Stelle eine Zulassung beantragen.

Der IFK wird seine Mitglieder regelmäßig über den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren und die Praxisinhaber rechtzeitig auf die Fristen aufmerksam machen. IFK-Mitglieder, die darüber hinaus noch Fragen zum Zulassungsverfahren haben, können sich gerne an das IFK-Rechtsreferat, Bereich Zulassungswesen, wenden: Tel. 0234 97745-777 oder ifk@ifk.de.

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.