1-internet.jpg

Verhandlungen zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag gehen weiter

Welche Regelungen soll es im bundeseinheitlichen Rahmenvertrag geben? Um das zu verhandeln, trafen sich Vertreter des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der übrigen maßgeblichen Physiotherapieverbände und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in Berlin.

 

Den IFK vertraten Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer, Marc Balke, Leiter des IFK-Referats Recht, und Anja Schlüter, IFK-Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft. Sie setzten sich gemeinsam für die Interessen der Physiotherapeuten ein, um praktikable Lösungen auszuhandeln.

 

 

 

 

 

Die Verhandlungen finden vor dem Hintergrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) statt, das regelt, dass der Rahmenvertrag für ganz Deutschland einheitlich abgeschlossen werden muss. Er soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

 

 

 

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 24. Januar 2020 statt.

 

 

Weitere Artikel

Hilfsmittel trifft Heilmittel

2025 | 18.08. Wie können Hilfsmittel eine sinnvolle Therapieergänzung in der physiotherapeutischen Behandlung darstellen? Was können Gesetzänderungen für beide Branchen bewirken? Am 29. September 2025 geht es um diese Fragen – und noch viele mehr!