Trotz Allgemeinverfügungen: Physiopraxen dürfen geöffnet bleiben

Für immer mehr Regionen in Deutschland gelten aufgrund der Corona-Infektionswelle Allgemeinverfügungen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Wichtig: Stand jetzt müssen aufgrund der Allgemeinverfügungen keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.

Die Allgemeinverfügungen beinhalten derzeit primär Regelungen für Bildungseinrichtungen und Freizeitaktivitäten im weiteren Sinne. Physiotherapiepraxen fallen nicht darunter. Die Behandlung von Patienten, die mit einer gültigen Verordnung in die Physiotherapiepraxis kommen, ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

 

Auch die Regelung, dass Fitnessstudios geschlossen bleiben müssen, bezieht sich nicht auf den Trainingsbereich in Physiotherapiepraxen. Praxisinhaber sollten jedoch darauf achten, dass dort nur noch Patienten mit gültiger Verordnung trainieren. Grundsätzlich ist es wichtig, die nötigen Hygieneregeln einzuhalten. Der IFK hat hierzu ein übersichtliches Poster erstellt, dass kostenlos heruntergeladen und dann ausgedruckt in den Praxisräumen aufgehangen werden kann.

 

 

Poster DIN A4 Farbe
Poster DIN A4 Graustufen
Poster DIN A3 Farbe
Poster DIN A3 Graustufen

 

 

---

 

 

Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.