NRW: Physiotherapeuten dürfen wieder Selbstzahler behandeln

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigte auf Nachfrage des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), dass Physiotherapeuten nun auch wieder Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung behandeln dürfen.

In der Antwort des Ministeriums heißt es: "... die Privilegierung der Dienstleistungen für Gesundheitsberufe bezieht sich auf die Tätigkeiten in genau diesem Bereich. Physiotherapeuten dürfen also Physiotherapie (im engeren Sinne) ausüben. Dies gilt für ärztliche Verordnungen gleichermaßen wie für Privatzahler. Wellness, allein gesundheitsförderliche Anwendungen usw. sind keine Dienstleistungen in diesem Sinne."

 

Gleichzeitig stellt das Ministerium damit also auch klar, dass "Wellnessbehandlungen" in NRW derzeit (noch) nicht zulässig sind.

 

 

Aus der geänderten Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW ging nicht eindeutig hervor, welche Behandlungen durchgeführt werden dürfen. Sie ließ aus Sicht des IFK aber den Schluss zu, dass eine ärztliche Verordnung in NRW nicht mehr zwingend erforderlich ist, um eine physiotherapeutische Behandlung durchzuführen. Dies wurde jetzt durch das Ministerium bestätigt. Voraussetzung ist, dass eine (sektorale) Heilpraktikererlaubnis besteht.

 

 

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