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SHV: Heilmittelpraxen sind unverzichtbar

Das Therapie- und Dienstleistungsangebot der Heilmittelpraxen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Betreuung der Bevölkerung und damit systemrelevant. Hieran lassen auch die Beschlüsse in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 (Ziffer 8) keinerlei Zweifel. Die klaren Formulierungen dort sind die Grundlage für die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer.

 

 

In hoher Übereinstimmung gehen auch die Bundesländer von der Systemrelevanz des Leistungsangebots der Heilmittelpraxen aus und schaffen die rechtliche, aber auch die Vertrauensgrundlage dafür, dass die Heilmittelpraxen ihre unverzichtbare Arbeit für die Gesundheit der Bevölkerung fortsetzen können. Hierfür gilt allen, die an der Erarbeitung dieser Papiere mitgewirkt haben, großer Dank.

 

 

Allerdings ist die Verunsicherung bei Therapeuten und Patienten nach wie vor groß. Denn die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer, mit denen die politischen Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 umgesetzt werden, sind teilweise (zu) restriktiv gefasst, z. B. bei strukturierten Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation der Heilmittelpraxen.

 

 

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV mehr als 75.000 Mitglieder. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

 

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