GKV veröffentlicht Sonderregelungen ab 1. Januar 2021

Der GKV-Spitzenverband hat soeben bekanntgegeben, welche Sonderregelungen ab dem 1. Januar 2021 für den Heilmittelbereich gelten werden. Diese beziehen sich unter anderem auf die Hygiene-Pauschale, die Beginn- und Unterbrechungsfristen, Genehmigungsverfahren, Videotherapie, das Entlassmanagement und fehlerhafte Verordnungen.

Die Sonderregelungen stehen hier zum Download bereit. Der IFK wird die neuen Regelungen zudem zeitnah in das Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) aufnehmen.

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