Sachsen fordert negative Tests vor Behandlung – IFK hat Kontakt zum Ministerium aufgenommen

Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen sieht vor, dass Patienten vor jeder physiotherapeutischen Behandlung einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen. Das ist gerade für Patienten, die mehrmals wöchentlich zur Behandlung kommen, sowohl organisatorisch als auch finanziell kaum händelbar.

In der Verordnung werden Heilmittelerbringer mit Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen etc. gleichgesetzt. Da es bei physiotherapeutischen Leistungen jedoch um medizinisch notwendige Behandlungen geht, ist diese Gleichstellung keinesfalls sachgerecht. Der IFK hat sich an die Sächsische Staatsministerin gewandt und um eine schnelle Lösung des Problems gebeten. Der IFK wird schnellstmöglich auf seiner Internetseite berichten, wenn es dazu etwas Neues gibt.

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.