Politische Forderungen des IFK zur Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Mit Blick auf aktuelle sowie zukünftige Herausforderungen, hat der IFK eine Liste mit 14 Forderungen an die möglichen Regierungsparteien verfasst.

Dabei sind die Punkte nicht priorisiert, weil oft eins in das andere greift. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Punkte finden Sie hier. 

 

Der IFK fordert…

 

 

  1. … den Direktzugang. Er bedeutet für Patienten einen schnelleren Therapiebeginn und eine deutliche Verbesserung der Versorgung. Zudem erhalten Physiotherapeuten die notwendige professionelle Autonomie, um das erlernte Wissen gezielt einzusetzen. 
  2. …interprofessionelle Lernkonzepte und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen, damit die Strukturen eine umfassende und ganzheitliche Patientenversorgung in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem garantieren.
  3. … realistische Vergütungserhöhungen, die eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglichen. Aus diesem Grund hat der IFK zusammen mit den weiteren maßgeblichen Physiotherapieverbänden Klage gegen Teile des zweiten Schiedsspruchs vom 13. Juli 2021 eingereicht. Der oben verlinkte ausführliche Artikel ist bereits vor dem Schiedsspruch in der physiotherapie 3-21 erschienen und daher nicht mehr auf dem neusten Stand. Die aktuellen Entwicklungen zum Bundesrahmenvertrag, dem Schiedsspruch sowie der Klage gibt es hier. 
  4. … den Erhalt der Privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. Ausgleichsmechanismen bei Überlegungen zur Abschaffung der PKV, die finanzielle Sicherheit für Physiotherapiepraxen schaffen.
  5. … die Novellierung des Berufsgesetzes mit dem Ziel einer hochschulischen Ausbildung der Therapieberufe zum Wohle der Patienten. Eine Akademisierung steigert zudem die Attraktivität der Therapieberufe.
  6. … klare Regelungen für die Osteopathie.
  7. … eine Garantie der Bundesregierung auf verlässliche Zahlungsgrößen des Bundeszuschusses an die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die sich an den tatsächlichen Bedarfen ausrichtet – trotz der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
  8. … dass der Bund in Zeiten sinkender Beitragseinnahmen der GKV die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen sicherstellt, um sozialrechtlich garantierte Leistungen aufrechtzuerhalten.
  9. … die Beibehaltung der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung, der GKV, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung. Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten, die allein zulasten des Arbeitgebers ginge, würde eine personalintensive Branche wie die Physiotherapie in einem erheblichen Maße einseitig benachteiligen.
  10. … die zügige Einbindung der Physiotherapeuten in alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur mit umfassenden Lese- und Schreibrechten.
  11. … dass Physiotherapeuten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) eigenständig verordnen dürfen und Anwendungen der Telerehabilitation (zum Beispiel die Videotherapie) dauerhaft im Leistungsspektrum verankert werden.
  12. … Regelungen für das Schonvermögen, in denen sich das unternehmerische Risiko selbstständiger Physiotherapeuten wiederfindet.
  13. … eine generelle Umsatzsteuerbefreiung für Physiotherapiepraxen, nicht nur für verordnete Leistungen.
  14. … ein gleichberechtigter Prozessbeteiligter im Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu werden, um die Interessen der Physiotherapeuten hier zu vertreten.

 

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