Hygienepauschale endet voraussichtlich am 24. November 2021

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können Heilmittelerbringer derzeit eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Diese Regelung, die in der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) wiederfindet, ist an das Bestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft und wurde zuletzt am 25. August 2021 um drei Monate verlängert.

Nach bisherigem Stand soll die epidemische Lage voraussichtlich zum Ende dieser Dreimonatsfrist, also zum 24. November 2021, auslaufen und nicht weiter verlängert werden. Sollte dies der Fall sein, wird zu diesem Datum automatisch die Hygienepauschaleverordnung außer Kraft gesetzt und der Anspruch der Therapeuten auf die Hygienepauschale entfällt.

 

Es ist also damit zu rechnen, dass die Hygienepauschale nur noch für alle Heilmittelverordnungen gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden kann, die bis zum 24. November 2021 zur Abrechnung eingereicht worden sind. Für alle ab dem 25. November 2021 zur Abrechnung eingereichten Heilmittelverordnungen würde die Pauschale dann nicht mehr vergütet werden. Maßgeblich ist hierbei das Datum des vollständigen Rechnungseingangs bei der Krankenkasse.

 

 

Gleiches gilt für die Hygienepauschale der DGUV. Auch sie endet mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Hygienepauschale der Privaten Krankenversicherung (1,50 Euro/Behandlung) gilt hingegen noch bis zum 31. Dezember 2021.

 

 

Sobald es Änderungen dieser Regelungen gibt, finden Sie aktuelle Informationen auf der IFK-Webseite. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.